1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der NexTune Software als Dienstleistung und alle damit verbundenen Funktionen. Anbieter ist Serhat Kanar unter der im Impressum genannten Anschrift.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen Nutzungsbedingungen vor. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Leistungsgegenstand
NexTune unterstützt Fertigungsunternehmen bei der strukturierten Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Prozessoptimierungen. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den im Dienst angezeigten Leistungsmerkmalen.
Der Anbieter stellt die Plattform am Übergabepunkt des Rechenzentrums bereit. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder produktionstechnischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Registrierung und Benutzerkonto
Für die Nutzung ist ein persönliches Benutzerkonto erforderlich. Registrierungsdaten müssen vollständig und richtig sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über vermuteten Missbrauch oder unbefugten Zugriff.
Organisationseigentümer und Administratoren verwalten Mitglieder, Rollen und Berechtigungen. Der Kunde ist für die Auswahl berechtigter Personen und die regelmäßige Prüfung der Zugänge verantwortlich.
4. Vertragsschluss und Testphase
Ein Nutzungsvertrag entsteht, wenn der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement über den bereitgestellten Checkout abschließt oder ein individuelles Angebot annimmt. Eine bereitgestellte Testphase erlaubt die befristete Erprobung. Dauer, Umfang und Ablauf werden im Konto angezeigt.
Der Anbieter kann eine Testphase bei Missbrauch, Mehrfachregistrierung oder Sicherheitsrisiken einschränken oder beenden. Nach Ende der Testphase ist für die weitere vertragsgemäße Nutzung ein kostenpflichtiger Tarif erforderlich.
5. Tarife, Maschinenlizenzen und Änderungen
Tarife enthalten die jeweils ausgewiesenen Funktionen und Maschinenlizenzen. Aktive Maschinen dürfen die gebuchte Anzahl nicht überschreiten. Zusätzliche Maschinen können kostenpflichtig sein.
Upgrades und zusätzliche Lizenzen können sofort wirksam und anteilig berechnet werden. Downgrades, die Entfernung von Lizenzen oder der Wechsel in ein kürzeres Leistungspaket werden regelmäßig zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Die im Checkout oder Kundenportal angezeigte Zusammenfassung ist maßgeblich.
6. Vergütung und Zahlung
Preise, Abrechnungsintervall, Steuern und Fälligkeit ergeben sich aus der bei Buchung angezeigten Bestellung. Zahlungen und Rechnungen werden über Stripe abgewickelt. Der Kunde hält gültige Rechnungs- und Zahlungsdaten bereit.
Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach angemessener Vorankündigung eingeschränkt oder auf einen lesenden Modus gesetzt werden. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
7. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement läuft für das vereinbarte monatliche oder jährliche Intervall und verlängert sich um ein weiteres Intervall, wenn es nicht vor Ablauf über das Kundenportal oder in Textform gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende kann der Zugriff entfallen. Der Kunde sollte benötigte Berichte und Exporte rechtzeitig sichern.
8. Optimierungsvorschläge und Maschinensicherheit
NexTune erzeugt rechnerische Vorschläge auf Grundlage der vom Kunden festgelegten Parameter, Grenzen, Ziele, Kontextwerte und Versuchsdaten. Vorschläge sind keine verbindlichen Handlungsanweisungen, Sicherheitsfreigaben oder Ersatz für Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilungen und fachliche Prüfung.
NexTune greift nicht automatisch steuernd in Maschinen ein. Vor Anwendung muss qualifiziertes Personal jeden Vorschlag prüfen, Maschinenzustand und Umgebung berücksichtigen und alle gesetzlichen, betrieblichen sowie herstellerseitigen Sicherheitsvorgaben einhalten. Not Aus Einrichtungen, Schutzsysteme und technische Grenzwerte dürfen nicht umgangen werden.
Der Kunde bleibt für Versuchsplanung, Freigabe, Durchführung, Messung, Produktionsergebnis, Arbeitsschutz und Maschinensicherheit verantwortlich.
9. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt geeignete technische Voraussetzungen, qualifiziertes Personal und korrekte Daten bereit. Eingaben, Grenzen und Messergebnisse müssen plausibel und vollständig sein. Der Kunde prüft Ergebnisse, Exporte und Berichte vor betrieblicher Verwendung.
- Keine rechtswidrige, gefährliche oder missbräuchliche Nutzung.
- Keine Umgehung von Rollen, Tarifgrenzen, Sicherheitskontrollen oder Zugriffsbeschränkungen.
- Keine automatisierten Angriffe, Überlastung, Schadsoftware oder unbefugte Sicherheitsprüfungen.
- Keine Eingabe von Daten, an denen die erforderlichen Rechte oder Rechtsgrundlagen fehlen.
- Regelmäßige Sicherung wichtiger Exporte und Unterlagen außerhalb des Dienstes.
10. Kundendaten und Nutzungsrechte
Der Kunde behält seine Rechte an den eingegebenen Daten. Er räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die zur Bereitstellung, Sicherung, Fehleranalyse und vertragsgemäßen Verarbeitung erforderlichen Rechte ein.
Der Kunde versichert, zur Nutzung der Daten berechtigt zu sein. Personenbezogene Daten dürfen nur im Einklang mit anwendbarem Datenschutzrecht verarbeitet werden. Eine Nutzung von Kundendaten zur Entwicklung öffentlich verfügbarer Modelle erfolgt nicht ohne gesonderte Vereinbarung oder wirksame Einwilligung.
11. Rechte an NexTune
Software, Benutzeroberfläche, Marken, Dokumentation, Methoden und sonstige Bestandteile von NexTune verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur internen geschäftlichen Nutzung im vereinbarten Umfang.
Reverse Engineering, Weiterverkauf, Vermietung, öffentliche Bereitstellung und die Erstellung eines konkurrierenden Dienstes auf Grundlage geschützter Bestandteile sind untersagt, soweit zwingendes Recht nichts anderes erlaubt.
12. Verfügbarkeit und Änderungen
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und sichere Weiterentwicklung. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Infrastrukturpartnern und höhere Gewalt können die Nutzung vorübergehend einschränken. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie in einem individuellen Service Level ausdrücklich vereinbart wurde.
Funktionen dürfen weiterentwickelt oder angepasst werden, sofern der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessener Frist angekündigt.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen. Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch ungeprüfte Anwendung von Vorschlägen oder Missachtung von Sicherheitsvorgaben, ist zu berücksichtigen.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit eine Auftragsverarbeitung durch den Anbieter erforderlich ist, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden in Textform mit angemessener Frist mitgeteilt. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung rechtlich erforderlich ist, wird sie eingeholt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen richten Sie bitte an kontakt@nextune.de.